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Das Wichtigste in Kürze

Kanzleien koennen heute legal sehr viel mehr Online-Marketing machen als die meisten glauben. § 6 BORA erlaubt sachliche Werbung. § 7 BORA erlaubt Schwerpunktangaben. Verboten bleibt was immer verboten war: Erfolgsversprechen, Irrefuehrung, Vergleichswerbung ohne sachlichen Anlass. SEO ist Informationswerbung — und damit ausdruecklich zulaessig. Das Problem ist nicht das Recht, sondern dass Plattformen wie anwalt.de die Sichtbarkeit auffressen waehrend eigene Praesenz brach liegt.

Wer heute "Anwalt Familienrecht Bochum" googelt, sieht als erstes anwalt.de, dann janolaw, dann vielleicht justanswer. Die eigentlichen Kanzleien? Glueck wenn sie auf Seite 1 landen. Das ist kein Zufall — Plattformen mit Hunderten Millionen Euro Mediabudget haben einen strukturellen Vorteil. Trotzdem koennen Kanzleien mit cleverer eigener Sichtbarkeit gegenhalten.

Der groesste Verzoegerer ist meistens kein Wettbewerber, sondern Unsicherheit: Was darf ich ueberhaupt sagen? Was verstoesst gegen die BORA? Darf ich Bewertungen sammeln? Darf ich Schwerpunkte nennen? Dieser Post raeumt das auf — mit den richtigen Paragraphen, nicht mit vagen "es kommt drauf an"-Antworten.

Mehr zum Thema SEO fuer Anwaelte gibt es auf der Branchen-Seite — hier geht es um den rechtlichen Rahmen und wie du ihn mit gutem Marketing verbindest.

Disclaimer: Dieser Artikel ist Marketing-Information, keine berufsrechtliche Beratung. BORA und BRAO sind im Einzelfall mit deiner Rechtsanwaltskammer (RAK) abzuklaeren. Rechtsstand: Mai 2026.

Der BORA-Rahmen: Was wirklich drin steht

Die Berufsordnung der Rechtsanwaelte (BORA) ist kein Werbeverbot — sie ist ein Qualitaetsstandard. Wer das versteht, sieht welche Spielraeume wirklich existieren.

§ 6 BORA — Werbung: Anwaelte duerfen sachlich ueber ihre Berufstaetigkeit informieren. Verboten ist Werbung die unwahr oder irrefuehrend ist, oder die auf Auftragserlangung durch Belohnungen oder aehnliche Anreize ausgerichtet ist. Der Satz klingt einschraenkend. Er ist es kaum: Faktenbasierte, informative Kanzlei-Websites, Google Business Profile, Local SEO, Blog-Artikel und sogar Google Ads sind alle zulaessig — solange kein Erfolgsversprechen und keine Irrefuehrung enthalten sind.

§ 7 BORA — Benennung von Teilbereichen: Anwaelte duerfen Teilbereiche ihrer Berufstaetigkeit benennen. "Schwerpunkt Arbeitsrecht", "Familienrecht", "Verkehrsrecht" — das ist alles explizit erlaubt. Wichtig: Das ist keine Fachanwalts-Bezeichnung. Es beschreibt, womit du dich hauptsaechlich beschaeftigst. Fachanwalts-Titel (z.B. "Fachanwalt fuer Erbrecht") sind dagegen an Zulassung nach der Fachanwaltsordnung (FAO) und § 43c BRAO gebunden. Wer keinen Fachanwaltstitel hat, darf ihn nicht fuehren — wer einen hat, darf ihn gern prominent zeigen.

Merksatz: "§ 7 BORA = Schwerpunkt nennen, okay. Fachanwalt-Titel = nur mit FAO + § 43c BRAO. Beides verwechseln kostet eine Abmahnung."

§ 43b BRAO — Werbung (BRAO-Ebene): Entspricht im Wesentlichen § 6 BORA, aber auf Gesetzesebene. Sachliche Information erlaubt, Irrefuehrung und unbestellte Werbung verboten. Relevanter Zusatz: Direkte Kontaktaufnahme zu einem bestimmten Mandat ist unzulaessig (kein Cold Calling wegen Schadensfaellen).

§ 49b BRAO + § 4a RVG — Verguetuungsrecht: Erfolgshonorare sind grundsaetzlich verboten. § 4a RVG schafft eine enge Ausnahme: In bestimmten Faellen kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn der Mandant anderenfalls keinen Rechtszugang haette und die Vereinbarung schriftlich erfolgt. Das ist Einzelfallrecht — bitte mit der RAK klaeren, bevor du das auf deiner Website kommunizierst.

Was Anwaelte online sagen duerfen

Die gute Nachricht: Der erlaubte Spielraum ist gross. Hier ist was klar geht:

Taetigkeitsschwerpunkte: "Mein Schwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere Scheidung und Sorgerecht" ist ein Paradebeispiel fuer § 7 BORA. Du beschreibst, was du machst — kein Versprechen, kein Vergleich. Google liebt das, weil es eindeutig und informativ ist.

Vita und Qualifikationen: Studienabschluesse, Zusatzausbildungen, Lehrauftraege, Veroeffentlichungen — alles zulaessig. E-E-A-T (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness) ist Google-Sprache fuer genau das, was Kanzleien von Natur aus liefern koennen: echte Qualifikationen, echte Erfahrung.

Gerichts- und Zustaendigkeitsbezirk: "Zugelassen beim Landgericht Bochum, Amtsgericht Bochum und Wuppertal" ist faktische Information — zulaessig und relevant fuer lokale Suchen.

Sprachen, Barrierefreiheit, Online-Mandat: "Beratung auf Englisch, Tuerkisch, Arabisch moeglich", "Rollstuhlgerechte Kanzlei", "Online-Erstberatung per Videocall" — alles sachliche Angaben, die fuer Mandanten wichtig sind und fuer Suchmaschinen starke Differenzierungs-Signale liefern.

Preistransparenz: "Erstgespraech 90 Minuten fuer 190 EUR inkl. MwSt." ist erlaubt und wird von potenziellen Mandanten sehr geschaetzt. Wer als Erster Preise kommuniziert, hat weniger Streuverlust bei Anfragen.

SEO-Praxis

Die staerkste Keyword-Kombination fuer Kanzleien ist immer Rechtsgebiet + Stadt: "Anwalt Arbeitsrecht Bochum", "Scheidungsanwalt Dortmund", "Fachanwalt Erbrecht Ruhrgebiet". Kombiniere das mit Long-Tail-Informationsqueries ("Was kostet eine Scheidung?", "Wann brauche ich einen Anwalt beim Immobilienkauf?") fuer Top-of-Funnel-Content. Details zur lokalen Optimierung im Ruhrgebiet: Local SEO Bochum.

Was Anwaelte nicht duerfen — und warum die Grenzen sinnvoll sind

Erfolgsversprechen: "Wir gewinnen Ihren Fall" oder "100% Erfolgsquote" sind klare Verstoesse gegen § 6 BORA und § 43b BRAO. Nicht nur berufsrechtlich problematisch — auch aus SEO-Sicht eine schlechte Idee: Google bewertet Seiten mit unrealistischen Behauptungen im Medizin- und Rechtsbereich (YMYL = Your Money or Your Life) negativ fuer E-E-A-T.

Irrefuehrende Fachanwalts-Bezeichnungen: Wer keinen Fachanwaltstitel hat, darf keinen fuehren. "Spezialist fuer Erbrecht" ist grenzwertig und abmahnungsgefaehrdet, wenn kein entsprechender Titel vorliegt. "Schwerpunkt Erbrecht" nach § 7 BORA ist dagegen sauber.

Vergleichswerbung mit Konkurrenten: "Wir sind besser als die Kanzlei XY" geht grundsaetzlich nicht. Sachliche Leistungsvergleiche (z.B. mit Plattformen wie anwalt.de) sind nur in sehr engen Grenzen erlaubt.

Testimonials mit Mandatsinhalt: Ein zufriedener Mandant sagt "Danke, ich habe gewonnen" — das ist ein Erfolgsbericht, der gleichzeitig das Mandatsgeheimnis streifen kann. Generische Lob-Aussagen ohne Fallbezug sind weniger problematisch, aber auch hier gilt: Im Zweifel mit der RAK klaeren.

Das Bewertungs-Dilemma: Mandatsgeheimnis vs. Sichtbarkeit

Google-Bewertungen sind fuer lokale Kanzleien extrem wertvoll. Gleichzeitig ist die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant durch das Mandatsgeheimnis (§ 43a Abs. 2 BRAO) geschuetzt. Das erzeugt eine echte Spannung.

Was das konkret bedeutet: Ein Mandant darf natuerlich eine Bewertung schreiben — er entscheidet selbst ueber seine Informationen. Das Problem entsteht, wenn du als Anwalt in der Antwort das Mandat bestaetigst.

Falsche Antwort: "Vielen Dank, Herr Mueller! Es war uns eine Freude, Ihren Scheidungsfall erfolgreich abzuwickeln." → Du hast gerade das Mandat und den Ausgang bestaetigt.

Richtige Antwort: "Vielen Dank fuer Ihr Feedback! Wir freuen uns, dass Sie zufrieden sind. Informationen zu konkreten Mandaten koennen wir aus berufsrechtlichen Gruenden nicht kommentieren." → Neutral, serioes, rechtssicher.

Das Grundprinzip: Bewertungen sammeln ist erlaubt. Aktiv darum bitten, ohne Gegenleistung, ist erlaubt. Auf Bewertungen antworten ist erlaubt — solange du dabei nichts bestaetigst was unter das Mandatsgeheimnis faellt.

Weiterfuehrender Artikel zum Thema: Bewertungen sammeln und NAP-Konsistenz fuer lokale Unternehmen — die Grundprinzipien gelten fuer Kanzleien genauso, nur mit den beschriebenen Zusatz-Constraints.

anwalt.de Lock-in vs. eigene Sichtbarkeit

anwalt.de hat Millionen Besucher pro Monat. Es waere naiv, die Plattform komplett zu ignorieren. Aber es waere ein Fehler, sie zur einzigen Saule der Online-Sichtbarkeit zu machen.

Das Problem mit Plattformen wie anwalt.de:

Die eigene Domain bietet dagegen:

Die Empfehlung: Nutze anwalt.de als Traffic-Kanal, aber investiere gleichzeitig in deine eigene Domain. Was fuer einen Handwerksbetrieb gilt (eigene Website schlaegt jedes Branchenportal langfristig), gilt fuer Kanzleien genauso — wie im Vergleich Local SEO fuer Handwerker beschrieben.

Kernerkenntnis

Das Berufsrecht der Anwaelte ist kein Marketing-Hindernis — es ist ein Qualitaetsfilter. Wer sachlich, klar und faktenbasiert kommuniziert, bewegt sich nicht nur berufsrechtlich sauber, sondern bedient auch genau das, was Google im YMYL-Bereich belohnt: E-E-A-T. Schlechtes Marketing und Berufsrecht-Verstoesse gehen Hand in Hand.

Was du jetzt konkret tun kannst

Ohne Hype-Versprechen, ohne Garantien — das sind die Hebel die wirklich wirken:

1. Google Business Profile optimieren: Vollstaendig ausfuellen, Oeffnungszeiten, Fotos der Kanzlei, Leistungen eintragen. Rechtsgebiete als Kategorien hinterlegen. Das ist kostenlos und wirkt direkt auf das Local Pack.

2. NAP-Konsistenz herstellen: Name, Adresse, Telefon muessen auf allen Plattformen identisch sein — Google Business, eigene Website (Impressum + Footer), anwalt.de, Das Oertliche, Yelp. Mehr dazu: NAP-Konsistenz und Bewertungen.

3. Taetigkeitsschwerpunkte nach § 7 BORA prominent platzieren: Nicht verstecken, sondern im Seitentitel, im Meta-Description und in H1/H2-Struktur sichtbar machen. "Rechtsanwalt Bochum — Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht" ist ein guter Titel.

4. Informationsartikel schreiben: "Was kostet eine Scheidung in Deutschland?", "Wie funktioniert das Erbrecht wenn kein Testament vorliegt?", "Was tun bei Kuendigung?" — diese Fragen werden taeglich gesucht. Wer sie beantwortet, baut Vertrauen auf bevor der Mandant ueberhaupt Kontakt aufnimmt.

5. Bewertungen systematisch sammeln: Nach erfolgreichem Abschluss eines Mandats sachlich darum bitten. QR-Code auf die Visitenkarte. Keine Gegenleistung anbieten. Auf Bewertungen neutral antworten.

Fuer eine strukturierte Analyse deiner Kanzlei-Praesenz und einen konkreten SEO-Plan: SEO fuer Anwaelte bei while.chat.

Häufige Fragen

FAQ: BORA, SEO und Kanzlei-Marketing

Ja. § 6 Abs. 1 BORA erlaubt sachliche Werbung ausdruecklich. Verboten ist alles was unwahr ist, irrefuehrt oder auf Mandatserteilung durch Belohnungen abzielt (§ 43b BRAO). Gut gemachtes SEO ist sachliche Informationswerbung — also zulaessig.
§ 7 BORA erlaubt Anwaelten, Teilbereiche ihrer Taetigkeit zu benennen — z.B. "Schwerpunkt Erbrecht", "Familienrecht", "Verkehrsrecht". Das ist keine Fachanwalts-Bezeichnung, sondern nur eine Beschreibung des Taetigkeitsschwerpunkts. Ein Fachanwaltstitel (z.B. "Fachanwalt fuer Erbrecht") erfordert dagegen die Zulassung nach FAO und § 43c BRAO.
Klar verboten. § 6 Abs. 1 BORA und § 43b BRAO verbieten irrefuehrende oder auf Auftragserlangung ausgerichtete Werbung. "Wir gewinnen Ihren Prozess" oder "Garantierte Ergebnisse" sind Paradebeispiele fuer unzulaessige Erfolgsversprechen. Auch "wir haben noch nie verloren" ist problematisch.
Ja — aber mit Vorsicht. Das Bitten um Bewertungen ist zulaessig. Problematisch wird es, wenn Mandatsgeheimnisse verletzt werden. Wer auf eine Bewertung antwortet, darf das Mandat nicht bestaetigen. Antworten immer neutral: "Wir koennen Informationen zu konkreten Mandaten nicht kommentieren, freuen uns aber ueber Ihr Feedback."
Grundsaetzlich ja (§ 49b BRAO). § 4a RVG erlaubt aber Ausnahmen: in bestimmten Faellen darf ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn der Mandant anderenfalls keinen Rechtszugang haette. Das ist eng auszulegen und im Einzelfall mit der RAK abzuklaeren.
Beides hat seinen Platz, aber die eigene Domain ist langfristig staerker. anwalt.de rankt fuer generische Begriffe, aber du hast keinen Einfluss auf Algorithmus, Preise oder Praesentation. Die eigene Domain baut E-E-A-T auf, gehoert dir, und kann durch Content-Marketing, Local SEO und technische Optimierung dauerhaft ausgebaut werden.
Lokal + Rechtsgebiet ist die staerkste Kombination: "Anwalt Erbrecht Bochum", "Scheidungsanwalt Hamburg", "Fachanwalt Arbeitsrecht Muenchen". Dazu Informations-Keywords fuer Top-of-Funnel-Content: "Was kostet ein Anwalt", "Wann brauche ich einen Anwalt", "Wie laeuft eine Erstberatung ab".
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist Marketing-Information, keine berufsrechtliche Beratung. BORA und BRAO sind komplex und werden durch Kammerrechtsprechung und BGH-Urteile laufend praezisiert. Klaere alle konkreten Massnahmen fuer deine Kanzlei im Einzelfall mit deiner Rechtsanwaltskammer (RAK).