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Anwalt SEO & BORA: Was geht, was nicht (2026)
work · Marketing & AdsJuni 20268 Min. LesezeitMax Götte

Anwalt SEO & BORA: Was geht, was nicht (2026)

Wer heute "Anwalt Familienrecht Bochum" googelt, sieht als erstes anwalt.de, dann janolaw, dann vielleicht justanswer. Die eigentlichen Kanzleien? Glück wenn sie auf Seite 1 landen. Das ist kein Zufall, Plattformen mit Hunderten Millionen Euro Mediabudget haben einen strukturellen Vorteil. Trotzdem können Kanzleien mit cleverer eigener Sichtbarkeit gegenhalten.

Der größte Verzögerer ist meistens kein Wettbewerber, sondern Unsicherheit: Was darf ich überhaupt sagen? Was verstößt gegen die BORA? Darf ich Bewertungen sammeln? Darf ich Schwerpunkte nennen? Dieser Post räumt das auf, mit den richtigen Paragraphen, nicht mit vagen "es kommt drauf an"-Antworten.

Mehr zum Thema SEO für Anwälte gibt es auf der Branchen-Seite, hier geht es um den rechtlichen Rahmen und wie du ihn mit gutem Marketing verbindest.

// 01 / 06Der BORA-Rahmen: Was drin steht

Die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) ist kein Werbeverbot, sie ist ein Qualitätsstandard. Wer das versteht, sieht welche Spielräume existieren.

§ 6 BORA, Werbung: Anwälte dürfen sachlich über ihre Berufstätigkeit informieren. Verboten ist Werbung die unwahr oder irreführend ist, oder die auf Auftragserlangung durch Belohnungen oder ähnliche Anreize ausgerichtet ist. Der Satz klingt einschränkend. Er ist es kaum: Faktenbasierte, informative Kanzlei-Websites, Google Business Profile, Local SEO, Blog-Artikel und sogar Google Ads sind alle zulässig, solange kein Erfolgsversprechen und keine Irreführung enthalten sind.

§ 7 BORA, Benennung von Teilbereichen: Anwälte dürfen Teilbereiche ihrer Berufstätigkeit benennen. "Schwerpunkt Arbeitsrecht", "Familienrecht", "Verkehrsrecht", das ist alles explizit erlaubt. Wichtig: Das ist keine Fachanwalts-Bezeichnung. Es beschreibt, womit du dich hauptsächlich beschäftigst. Fachanwalts-Titel (z.B. "Fachanwalt für Erbrecht") sind dagegen an Zulassung nach der Fachanwaltsordnung (FAO) und § 43c BRAO gebunden. Wer keinen Fachanwaltstitel hat, darf ihn nicht führen, wer einen hat, darf ihn gern prominent zeigen.

Merksatz: "§ 7 BORA = Schwerpunkt nennen, okay. Fachanwalt-Titel = nur mit FAO + § 43c BRAO. Beides verwechseln kostet eine Abmahnung."

§ 43b BRAO, Werbung (BRAO-Ebene): Entspricht § 6 BORA, aber auf Gesetzesebene. Sachliche Information erlaubt, Irreführung und unbestellte Werbung verboten. Relevanter Zusatz: Direkte Kontaktaufnahme zu einem bestimmten Mandat ist unzulässig (kein Cold Calling wegen Schadensfällen).

§ 49b BRAO + § 4a RVG, Vergütungsrecht: Erfolgshonorare sind grundsätzlich verboten. § 4a RVG schafft eine enge Ausnahme: In bestimmten Fällen kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn der Mandant anderenfalls keinen Rechtszugang hätte und die Vereinbarung schriftlich erfolgt. Das ist Einzelfallrecht, bitte mit der RAK klären, bevor du das auf deiner Website kommunizierst.

// 02 / 06Was Anwälte online sagen dürfen

Die gute Nachricht: Der erlaubte Spielraum ist groß. Hier ist was klar geht:

Tätigkeitsschwerpunkte: "Mein Schwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere Scheidung und Sorgerecht" ist ein Paradebeispiel für § 7 BORA. Du beschreibst, was du machst, kein Versprechen, kein Vergleich. Google liebt das, weil es eindeutig und informativ ist.

Vita und Qualifikationen: Studienabschlüsse, Zusatzausbildungen, Lehraufträge, Veröffentlichungen, alles zulässig. E-E-A-T (Experience, Expertise, Authoritativeness, Trustworthiness) ist Google-Sprache für genau das, was Kanzleien von Natur aus liefern können: echte Qualifikationen, echte Erfahrung.

Gerichts- und Zuständigkeitsbezirk: "Zugelassen beim Landgericht Bochum, Amtsgericht Bochum und Wuppertal" ist faktische Information, zulässig und relevant für lokale Suchen.

Sprachen, Barrierefreiheit, Online-Mandat: "Beratung auf Englisch, Türkisch, Arabisch möglich", "Rollstuhlgerechte Kanzlei", "Online-Erstberatung per Videocall", alles sachliche Angaben, die für Mandanten wichtig sind und für Suchmaschinen starke Differenzierungs-Signale liefern.

Preistransparenz: "Erstgespräch 90 Minuten für 190 EUR inkl. MwSt." ist erlaubt und wird von potenziellen Mandanten sehr geschätzt. Wer als Erster Preise kommuniziert, hat weniger Streuverlust bei Anfragen.

// 03 / 06Was Anwälte nicht dürfen, und warum die Grenzen sinnvoll sind

Erfolgsversprechen: "Wir gewinnen Ihren Fall" oder "100% Erfolgsquote" sind klare Verstöße gegen § 6 BORA und § 43b BRAO. Nicht nur berufsrechtlich problematisch, auch aus SEO-Sicht eine schlechte Idee: Google bewertet Seiten mit unrealistischen Behauptungen im Medizin- und Rechtsbereich (YMYL = Your Money or Your Life) negativ für E-E-A-T.

Irreführende Fachanwalts-Bezeichnungen: Wer keinen Fachanwaltstitel hat, darf keinen führen. "Spezialist für Erbrecht" ist grenzwertig und abmahnungsgefährdet, wenn kein entsprechender Titel vorliegt. "Schwerpunkt Erbrecht" nach § 7 BORA ist dagegen sauber.

Vergleichswerbung mit Konkurrenten: "Wir sind besser als die Kanzlei XY" geht grundsätzlich nicht. Sachliche Leistungsvergleiche (z.B. mit Plattformen wie anwalt.de) sind nur in sehr engen Grenzen erlaubt.

Testimonials mit Mandatsinhalt: Ein zufriedener Mandant sagt "Danke, ich habe gewonnen", das ist ein Erfolgsbericht, der gleichzeitig das Mandatsgeheimnis streifen kann. Generische Lob-Aussagen ohne Fallbezug sind weniger problematisch, aber auch hier gilt: Im Zweifel mit der RAK klären.

// 04 / 06Das Bewertungs-Dilemma: Mandatsgeheimnis vs. Sichtbarkeit

Google-Bewertungen sind für lokale Kanzleien extrem wertvoll. Gleichzeitig ist die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant durch das Mandatsgeheimnis (§ 43a Abs. 2 BRAO) geschützt. Das erzeugt eine echte Spannung.

Was das konkret bedeutet: Ein Mandant darf natürlich eine Bewertung schreiben, er entscheidet selbst über seine Informationen. Das Problem entsteht, wenn du als Anwalt in der Antwort das Mandat bestätigst.

Falsche Antwort: "Vielen Dank, Herr Müller! Es war uns eine Freude, Ihren Scheidungsfall erfolgreich abzuwickeln." → Du hast gerade das Mandat und den Ausgang bestätigt.

Richtige Antwort: "Vielen Dank für Ihr Feedback! Wir freuen uns, dass Sie zufrieden sind. Informationen zu konkreten Mandaten können wir aus berufsrechtlichen Gründen nicht kommentieren." → Neutral, seriös, rechtssicher.

Das Grundprinzip: Bewertungen sammeln ist erlaubt. Aktiv darum bitten, ohne Gegenleistung, ist erlaubt. Auf Bewertungen antworten ist erlaubt, solange du dabei nichts bestätigst was unter das Mandatsgeheimnis fällt.

Weiterführender Artikel zum Thema: Bewertungen sammeln und NAP-Konsistenz für lokale Unternehmen, die Grundprinzipien gelten für Kanzleien genauso, nur mit den beschriebenen Zusatz-Constraints.

// 05 / 06anwalt.de Lock-in vs. eigene Sichtbarkeit

Plattformen wie anwalt.de, JuraForum, advocard, das Örtliche oder 11880 haben Millionen Besucher pro Monat. Es wäre naiv, sie komplett zu ignorieren. Aber es wäre ein Fehler, sie zur einzigen Säule der Online-Sichtbarkeit zu machen.

Das Problem mit Plattformen wie anwalt.de oder JuraForum:

  • Du hast keinen Einfluss auf das Ranking-Algorithmus der Plattform
  • Du konkurrierst immer mit anderen Anwälten auf derselben Seite
  • Preise können jederzeit steigen (und sind es in den letzten Jahren)
  • Wenn die Plattform Marktanteile verliert, verlierst du mit
  • Kein Aufbau von eigenem E-E-A-T-Profil für deine Domain

Die eigene Domain bietet dagegen:

  • Volle Kontrolle über Inhalte und Präsentation
  • Aufbau von Backlinks und Domain Authority, die dir gehört
  • Local SEO mit Google Business Profile direkt verknüpft
  • Content-Marketing: Blogartikel, Ratgeber, FAQ-Seiten, die dauerhaft ranken
  • Kein Wettbewerb mit anderen Kanzleien auf derselben Seite

Die Empfehlung: Nutze anwalt.de als Traffic-Kanal, aber investiere gleichzeitig in deine eigene Domain. Was für einen Handwerksbetrieb gilt (eigene Website schlägt jedes Branchenportal langfristig), gilt für Kanzleien genauso, wie im Vergleich Local SEO für Handwerker beschrieben.

// 06 / 06Was du jetzt konkret tun kannst

Ohne Hype-Versprechen, ohne Garantien, das sind die Hebel die wirken:

1. Google Business Profile optimieren: Vollständig ausfüllen, Öffnungszeiten, Fotos der Kanzlei, Leistungen eintragen. Rechtsgebiete als Kategorien hinterlegen. Das ist kostenlos und wirkt direkt auf das Local Pack.

2. NAP-Konsistenz herstellen: Name, Adresse, Telefon müssen auf allen Plattformen identisch sein, Google Business, eigene Website (Impressum + Footer), anwalt.de, Das Örtliche, Yelp. Mehr dazu: NAP-Konsistenz und Bewertungen.

3. Tätigkeitsschwerpunkte nach § 7 BORA prominent platzieren: Nicht verstecken, sondern im Seitentitel, im Meta-Description und in H1/H2-Struktur sichtbar machen. "Rechtsanwalt Bochum, Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht" ist ein guter Titel.

4. Informationsartikel schreiben: "Was kostet eine Scheidung in Deutschland?", "Wie funktioniert das Erbrecht wenn kein Testament vorliegt?", "Was tun bei Kündigung?", diese Fragen werden täglich gesucht. Wer sie beantwortet, baut Vertrauen auf bevor der Mandant überhaupt Kontakt aufnimmt.

5. Bewertungen systematisch sammeln: Nach erfolgreichem Abschluss eines Mandats sachlich darum bitten. QR-Code auf die Visitenkarte. Keine Gegenleistung anbieten. Auf Bewertungen neutral antworten.

Für eine strukturierte Analyse deiner Kanzlei-Präsenz und einen konkreten SEO-Plan: SEO für Anwälte bei while.chat.

Häufige Fragen

FAQ: BORA, SEO und Kanzlei-Marketing

// micro-journal

Welche Frage haben deine Mandanten zuletzt gegoogelt?

Ein Satz reicht. Das Journal bleibt lokal in deinem Browser — kein Konto, kein Server.

notierenMG

Max Götte

SEO Strategist · Founder · while.chat

SEO-Berater aus Bochum. Spezialisiert auf technisches SEO, Local SEO und Generative Engine Optimization für KMU im DACH-Raum. DACH-Fokus, evidenzbasiert, ohne Erfolgsversprechen.

about → hello@while.chat seo für anwälte

FAQ

Darf eine Kanzlei Werbung machen?

Ja. § 6 Abs. 1 BORA erlaubt sachliche Werbung ausdrücklich. Verboten ist alles was unwahr ist, irreführt oder auf Mandatserteilung durch Belohnungen abzielt (§ 43b BRAO). Gut gemachtes SEO ist sachliche Informationswerbung, also zulässig.

Was sind "Teilbereiche der Berufstätigkeit" nach § 7 BORA?

§ 7 BORA erlaubt Anwälten, Teilbereiche ihrer Tätigkeit zu benennen, z.B. "Schwerpunkt Erbrecht", "Familienrecht", "Verkehrsrecht". Das ist keine Fachanwalts-Bezeichnung, sondern nur eine Beschreibung des Tätigkeitsschwerpunkts. Ein Fachanwaltstitel (z.B. "Fachanwalt für Erbrecht") erfordert dagegen die Zulassung nach FAO und § 43c BRAO.

Was ist mit Erfolgsversprechen auf der Kanzlei-Website?

Klar verboten. § 6 Abs. 1 BORA und § 43b BRAO verbieten irreführende oder auf Auftragserlangung ausgerichtete Werbung. "Wir gewinnen Ihren Prozess" oder "Garantierte Ergebnisse" sind Paradebeispiele für unzulässige Erfolgsversprechen. Auch "wir haben noch nie verloren" ist problematisch.

Darf eine Kanzlei Google-Bewertungen sammeln?

Ja, aber mit Vorsicht. Das Bitten um Bewertungen ist zulässig. Problematisch wird es, wenn Mandatsgeheimnisse verletzt werden. Wer auf eine Bewertung antwortet, darf das Mandat nicht bestätigen. Antworten immer neutral: "Wir können Informationen zu konkreten Mandaten nicht kommentieren, freuen uns aber über Ihr Feedback."

Sind Erfolgshonorare in Deutschland verboten?

Grundsätzlich ja (§ 49b BRAO). § 4a RVG erlaubt aber Ausnahmen: in bestimmten Fällen darf ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn der Mandant anderenfalls keinen Rechtszugang hätte. Das ist eng auszulegen und im Einzelfall mit der RAK abzuklären.

anwalt.de oder eigene Domain, was ist besser für SEO?

Beides hat seinen Platz, aber die eigene Domain ist langfristig stärker. anwalt.de rankt für generische Begriffe, aber du hast keinen Einfluss auf Algorithmus, Preise oder Präsentation. Die eigene Domain baut E-E-A-T auf, gehört dir, und kann durch Content-Marketing, Local SEO und technische Optimierung dauerhaft ausgebaut werden.

Welche Keywords sind für Kanzleien am relevantesten?

Lokal + Rechtsgebiet ist die stärkste Kombination: "Anwalt Erbrecht Bochum", "Scheidungsanwalt Hamburg", "Fachanwalt Arbeitsrecht München". Dazu Informations-Keywords für Top-of-Funnel-Content: "Was kostet ein Anwalt", "Wann brauche ich einen Anwalt", "Wie läuft eine Erstberatung ab".