Der Bildschirm leuchtet. Die Kollegin drei Schreibtische weiter diktiert etwas in ihr Telefon. Das Projektmeeting beginnt in zwanzig Minuten, die Präsentation liegt als PDF vor — aber die Schrift ist zu klein, die Grafiken haben keine Alternativtexte, und der Beamer-Raum liegt im zweiten Stock ohne Aufzug. Sarah schließt den Laptop. Nicht weil sie nicht kann. Sondern weil die Infrastruktur nicht mitgedacht hat.

Drei Monate später sitzt Sarah im selben Büro. Neben ihr: Markus, ihre Arbeitsassistenz. Er hat die Präsentation am Vorabend in ein barrierefreies Format überführt, den Beamer in den Konferenzraum im Erdgeschoss gebucht und die Tagesordnung vorab an alle Teilnehmer verschickt. Sarah hält die Präsentation selbst. Markus steht daneben — im wörtlichen Sinn. Er ist nicht ihr Ersatz. Er ist ihre Infrastruktur.

I

Was Arbeitsassistenz bedeutet — und was nicht

Arbeitsassistenz ist keine Arbeit, die jemand für dich erledigt. Sie ist die Brücke zwischen deiner Kompetenz und den Barrieren, die der Arbeitsplatz aufstellt. Das Vorlesen von Dokumenten für blinde Mitarbeiter. Die Kommunikationsunterstützung für gehörlose Kolleginnen. Die Mobilitätshilfe im Betrieb. Die Strukturierung des Arbeitstags für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Rechtlich verankert ist Arbeitsassistenz in § 185 Abs. 5 SGB IX und § 17 Abs. 1a SchwbAV. Sie steht nicht nur Angestellten offen, sondern auch Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten. Die Finanzierung läuft über das Integrationsamt — in NRW also über den LVR oder den LWL, je nach Region.

Der entscheidende Punkt: Du behältst die fachliche Kontrolle. Die Assistenzkraft übernimmt keine inhaltlichen Aufgaben. Sie schafft die Bedingungen, unter denen du deine Arbeit machen kannst. Das ist der Unterschied zwischen Fürsorge und Ermöglichung.

Kernerkenntnis

Arbeitsassistenz kompensiert keine fehlende Qualifikation. Sie beseitigt Barrieren, die zwischen vorhandener Kompetenz und deren Ausübung stehen. Du arbeitest — die Assistenz ermöglicht die Rahmenbedingungen.

Arbeitsassistenz in NRW — kostenlos und unbürokratisch

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II

Studienassistenz: Der Hörsaal gehört allen

Was für den Arbeitsplatz gilt, gilt für die Hochschule erst recht. Studienassistenz begleitet Studierende mit Behinderung durch den gesamten Hochschulalltag — und das ist deutlich mehr als ein Mitschreibdienst.

Vorlesungen mitschreiben, wenn die Motorik das nicht erlaubt. Bibliotheksrecherche, wenn die Regale nicht erreichbar sind. Laborarbeit assistieren, wenn Feinmotorik oder Sehkraft eingeschränkt sind. Prüfungssituationen begleiten, wenn Nachteilsausgleich allein nicht reicht. Den Campus navigieren, wenn Orientierung oder Mobilität Unterstützung brauchen.

In NRW ist Studienassistenz an allen Hochschulen verfügbar. Das umfasst die großen Universitäten — Köln, Bonn, Münster, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg-Essen, Aachen, Bielefeld, Wuppertal, Siegen, Paderborn — genauso wie die Fachhochschulen und Kunsthochschulen. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert das Recht auf inklusive Hochschulbildung, und die Hochschulrahmengesetze der Länder konkretisieren es.

Die Finanzierung läuft über die Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) oder das Persönliche Budget nach § 29 SGB IX. Zuständig sind auch hier der LVR oder der LWL. Der erste Ansprechpartner an der Hochschule ist der oder die Beauftragte für Studierende mit Behinderung — jede Hochschule in NRW hat eine solche Stelle.

Wichtig zu wissen

Studienassistenz ist keine Nachhilfe. Die Assistenzkraft schreibt keine Hausarbeiten, löst keine Klausuren und gibt keine fachliche Beratung. Sie beseitigt die praktischen Barrieren, die zwischen dir und deinem Studium stehen.

Studienassistenz in NRW — für alle Hochschulen

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III

Der Mythos: „Nur für schwere Fälle"

Es gibt ein Narrativ, das sich hartnäckig hält. Arbeitsassistenz sei etwas für Menschen im Rollstuhl. Studienassistenz für Blinde. Der Rest komme schon irgendwie klar. Dieses Narrativ ist falsch — und es kostet Karrieren.

Die Realität: Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, chronischen Schmerzsyndromen, Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Epilepsie oder Diabetes haben Anspruch auf Arbeits- und Studienassistenz. Entscheidend ist nicht die Diagnose, nicht der GdB auf dem Ausweis, nicht die Sichtbarkeit der Behinderung. Entscheidend ist der individuelle Bedarf.

Eine Softwareentwicklerin mit Angststörung, die Unterstützung bei Meetings braucht. Ein Jurastudent mit Morbus Crohn, der in Prüfungssituationen jemanden an seiner Seite braucht. Eine Sachbearbeiterin mit ADHS, die Hilfe bei der Strukturierung ihres Arbeitstags benötigt. All das sind legitime Bedarfe — und all das wird finanziert.

Das Integrationsamt prüft den Bedarf, nicht die Würdigkeit. Es geht nicht darum, ob du „behindert genug" bist. Es geht darum, ob es eine Barriere gibt, die mit Assistenz überwunden werden kann. Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Sie ist der Kern des Teilhaberechts.

Der blinde Fleck

Die meisten Menschen, die Anspruch auf Arbeits- oder Studienassistenz hätten, beantragen sie nie. Nicht weil der Bedarf fehlt — sondern weil sie glauben, ihr Bedarf sei „nicht schlimm genug". Das Gesetz sieht das anders.

IV

Finanzierung: Wer zahlt — und was es dich kostet

Die Kurzversion: nichts. Weder Arbeitsassistenz noch Studienassistenz kosten dich etwas. Die langen Versionen unterscheiden sich je nach Leistungsart.

Arbeitsassistenz wird über das Integrationsamt finanziert — aus der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen zahlen, wenn sie die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen. In NRW sind das der LVR (Rheinland) und der LWL (Westfalen-Lippe). Der Arbeitgeber muss nichts zahlen. Du musst nichts zahlen. Es gibt keine Einkommens- oder Vermögensprüfung.

Studienassistenz läuft über die Eingliederungshilfe nach SGB IX, ebenfalls beim LVR oder LWL. Alternativ kann sie über das Persönliche Budget beantragt werden — dann organisierst du die Assistenz selbst und erhältst ein monatliches Budget dafür. Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 71.190 Euro.

In beiden Fällen gilt: Ein erfahrener Assistenzdienst übernimmt die Antragstellung, die Personalsuche und die laufende Abrechnung. Du musst kein Formular ausfüllen, keinen Widerspruch formulieren, keinen Bescheid entschlüsseln. Das ist kein Luxus — das ist der Unterschied zwischen theoretischem Recht und gelebter Teilhabe.

V

Häufige Fragen

Was ist Arbeitsassistenz?
Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderung direkt am Arbeitsplatz — etwa durch Vorlesen, Kommunikationshilfe oder Mobilität im Betrieb. Sie wird über das Integrationsamt finanziert und steht auch Selbstständigen und Freiberuflern offen. Mehr dazu bei AssistenzPlus.
Was ist Studienassistenz?
Studienassistenz begleitet Studierende mit Behinderung im Hochschulalltag: Vorlesungen, Bibliothek, Prüfungen, Laborarbeit. An allen Hochschulen in NRW verfügbar, finanziert über Eingliederungshilfe oder Persönliches Budget. Mehr dazu bei AssistenzPlus.
Wer finanziert Arbeitsassistenz in NRW?
Das Integrationsamt (LVR oder LWL) übernimmt die Kosten vollständig über die Ausgleichsabgabe nach § 185 SGB IX. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen keine Kosten. Es gibt keine Einkommens- oder Vermögensprüfung.
Brauche ich eine schwere Behinderung für Arbeitsassistenz?
Nein. Entscheidend ist der individuelle Bedarf am Arbeitsplatz, nicht der Grad der Behinderung. Auch Menschen mit seelischer Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben Anspruch.
Wie beantrage ich Studienassistenz in NRW?
Zunächst Kontakt mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung an deiner Hochschule aufnehmen. Dann Antrag beim zuständigen Kostenträger (LVR oder LWL) stellen. Ein erfahrener Assistenzdienst wie AssistenzPlus übernimmt den gesamten Prozess — von der Erstberatung bis zur Abrechnung.

Quellen & weiterführende Links