Samstagabend. Deine Freunde gehen ins Konzert. Du sitzt zu Hause. Nicht weil du keine Lust hast — du hättest sogar schon die Tickets gekauft. Sondern weil niemand da ist, der dich begleiten kann. Kein Fahrdienst um 22 Uhr. Keine Assistenz am Wochenende. Kein Mensch, der dir hilft, durch die Menge zum Platz zu kommen. Also bleibst du. Wieder.

Es ist ein Samstag wie hundert andere. Und es fühlt sich jedes Mal gleich an: nicht wie eine Entscheidung, sondern wie ein Urteil. Du bist nicht unsozial. Du bist nicht bequem. Du hast einfach keinen Zugang zu dem, was für andere selbstverständlich ist — Freizeit. Und das, obwohl dir genau dieser Zugang gesetzlich zusteht.

I

Was Freizeitassistenz ist — und warum sie existiert

Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX. Genauer: nach § 113 SGB IX, der Leistungen zur sozialen Teilhabe regelt. Eine Assistenzkraft begleitet dich bei Aktivitäten, die du ohne Unterstützung nicht wahrnehmen könntest. Kino. Fußball. Schwimmbad. Ein Konzert. Ein Wochenende am Meer. Ein Abendessen mit Freunden.

Dabei geht es nicht um Betreuung. Es geht um Ermöglichung. Du entscheidest, was du machen willst. Die Assistenz sorgt dafür, dass es klappt. Sie fährt dich hin, hilft dir vor Ort, bleibt so lange wie nötig. An den Tagen und zu den Uhrzeiten, die dein Leben vorgibt — nicht ein Dienstplan.

AssistenzPlus bietet genau dieses Modell an: persönliche Freizeitassistenz in NRW, flexibel, individuell und vollständig über die Eingliederungshilfe finanziert. Aber dazu gleich mehr.

Kernerkenntnis

Freizeitassistenz ist kein Bonus. Sie ist ein gesetzlich verankerter Leistungsbereich — gleichrangig mit Arbeitsassistenz, Alltagsassistenz und Studienassistenz.

II

Was Freizeitassistenz konkret abdeckt

Der Begriff „Freizeit" klingt klein. Aber der Leistungsumfang ist es nicht. Freizeitassistenz umfasst alles, was zwischen Arbeit und Schlaf liegt — und damit den größten Teil deines Lebens.

Sport und Bewegung — Schwimmen, Fitnessstudio, Reha-Sport, Wandern, Radfahren. Die Assistenzkraft begleitet dich zur Sportstätte, hilft beim Umziehen, unterstützt dich bei Übungen oder bleibt einfach in der Nähe.

Kultur und Veranstaltungen — Kino, Theater, Museum, Konzerte, Festivals. Freizeitassistenz deckt den gesamten Ablauf ab: Hinfahrt, Aufenthalt, Rückfahrt. Auch abends, auch am Wochenende.

Soziale Kontakte — Freunde besuchen, an Geburtstagsfeiern teilnehmen, in ein Café gehen. Soziale Teilhabe ist kein abstrakter Paragraf. Sie passiert beim Kaffeetrinken mit der besten Freundin.

Reisen und Ausflüge — Tagesausflüge, Urlaub, Städtetrips. Auch mehrtägige Reisen sind über Freizeitassistenz möglich. Du planst. Die Assistenz kommt mit.

Alltägliche Aktivitäten — Einkaufen gehen, den Hund ausführen, auf dem Wochenmarkt stöbern. Alles, was zu einem normalen Leben gehört und ohne Unterstützung nicht geht.

Die Zeiten sind flexibel. Morgens, abends, am Wochenende, an Feiertagen. Dein Leben richtet sich nicht nach einem Schichtplan.

III

Wer bezahlt das — und was kostet es dich?

Nichts. Die Freizeitassistenz wird vollständig über die Eingliederungshilfe finanziert. In NRW teilen sich zwei Kostenträger die Zuständigkeit: der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Je nachdem, wo du wohnst, ist einer der beiden für deinen Antrag zuständig.

Es gibt zwei Wege der Finanzierung:

Sachleistung — Der Kostenträger bewilligt die Assistenzstunden, der Assistenzdienst rechnet direkt mit dem LVR oder LWL ab. Du bekommst keinen Bescheid über Euro-Beträge, sondern über Stunden.

Persönliches Budget nach § 29 SGB IX — Du erhältst ein monatliches Budget und organisierst deine Assistenz selbst. Mehr Freiheit, etwas mehr Verwaltungsaufwand. Ein erfahrener Dienstleister kann auch hier die Abrechnung übernehmen.

In beiden Fällen gilt: Für dich entstehen keine Kosten. Die Abrechnung läuft zwischen Assistenzdienst und Kostenträger. Du musst keine Rechnung prüfen, keinen Eigenanteil leisten, nichts vorstrecken.

Der Punkt

Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Sie wird vollständig vom Kostenträger finanziert. Vermögen bis 71.190 Euro (2026) wird nicht angerechnet. Der größte Kostenfaktor ist das Nichtwissen, dass es sie gibt.

IV

Das Missverständnis, das tausende Anträge kostet

Es gibt ein Narrativ, das sich hartnäckig hält: Freizeitassistenz sei weniger wichtig als Arbeitsassistenz. Arbeit sei existenziell, Freizeit sei nett. Arbeit sei produktiv, Freizeit sei Konsum. Arbeit sei ein Grundrecht, Freizeit sei ein Wunsch.

Das SGB IX sagt etwas anderes. § 113 verankert die soziale Teilhabe gleichrangig neben allen anderen Leistungsbereichen der Eingliederungshilfe. Nicht als Anhängsel. Nicht als Kann-Leistung. Als eigenständigen Anspruch. Der Gesetzgeber hat verstanden, was in der Verwaltungspraxis oft vergessen wird: Ein Leben besteht nicht nur aus Arbeit und Pflege.

Trotzdem scheitern Anträge. Nicht weil der Anspruch fehlt, sondern weil die Formulierung nicht stimmt. Wer „Ich möchte öfter ins Kino" schreibt, bekommt eine Ablehnung. Wer „Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX zur Unterstützung bei kulturellen Aktivitäten" formuliert, bekommt eine Bewilligung. Gleicher Mensch, gleiches Bedürfnis, andere Sprache.

Genau hier liegt der Wert eines erfahrenen Assistenzdienstes. AssistenzPlus kennt die Verwaltungslogik, formuliert Anträge so, dass sie durchgehen, und legt Widerspruch ein, wenn es nötig ist. Der gesamte Prozess — von der Erstberatung über die Antragstellung bis zur laufenden Abrechnung — wird übernommen.

Freizeitassistenz in NRW — kostenfrei und selbstbestimmt

Du möchtest wieder am Leben teilnehmen? AssistenzPlus organisiert deine Freizeitassistenz, übernimmt die Antragstellung und rechnet direkt mit dem Kostenträger ab. Für dich entstehen keine Kosten.

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Häufige Fragen

Was ist Freizeitassistenz?
Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 113 SGB IX. Eine Assistenzkraft begleitet dich bei Freizeitaktivitäten — Sport, Kultur, Reisen, soziale Treffen. Du entscheidest, was du unternimmst. Die Assistenz macht es möglich.
Wer hat Anspruch auf Freizeitassistenz in NRW?
Jeder Mensch mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, der für die Teilhabe an Freizeitaktivitäten Unterstützung benötigt. Es gibt keinen Mindestgrad der Behinderung — entscheidend ist dein individueller Bedarf.
Wer bezahlt die Freizeitassistenz?
In NRW übernehmen der LVR (Landschaftsverband Rheinland) oder der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) die Kosten vollständig über die Eingliederungshilfe. Alternativ kannst du ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX nutzen. Für dich entstehen keine Kosten.
Ist Freizeitassistenz weniger wichtig als Arbeitsassistenz?
Nein. Das SGB IX verankert soziale Teilhabe gleichrangig neben anderen Leistungsbereichen. Freizeit ist kein Luxus, sondern ein anerkannter Teil selbstbestimmten Lebens. Anträge scheitern nicht am Anspruch, sondern häufig an der Formulierung — ein erfahrener Assistenzdienst hilft hier entscheidend.

Quellen & weiterführende Links