Eine Mutter im Rollstuhl steht vor der Kita. Ihr Zweijähriger rennt auf sie zu, Arme ausgestreckt. Sie bückt sich, soweit es geht, hebt ihn auf den Schoß. Jetzt den Buggy schieben — aber die Hände braucht sie für die Räder. Der Rucksack mit der Wechselwäsche hängt an der Lehne und kippt das Gleichgewicht. Nicht weil sie keine gute Mutter ist. Sondern weil Physik sich nicht für Liebe interessiert.
In Deutschland leben über 300.000 Eltern mit einer anerkannten Behinderung. Viele von ihnen wissen nicht, dass es eine Leistung gibt, die genau diese Lücke schließt — die Lücke zwischen dem Wollen und dem körperlichen Können. Elternassistenz heißt sie, geregelt im Sozialgesetzbuch IX, finanziert über die Eingliederungshilfe. Kein Almosen. Ein Rechtsanspruch.
Was Elternassistenz ist — und was sie nicht ist
Der Begriff klingt nach Familienhilfe. Aber er meint etwas grundlegend anderes. Sozialpädagogische Familienhilfe nach SGB VIII wird vom Jugendamt veranlasst, wenn die Erziehungskompetenz in Frage steht. Sie kommt, wenn Eltern Unterstützung brauchen, weil sie mit der Erziehung überfordert sind.
Elternassistenz nach SGB IX setzt an einer völlig anderen Stelle an. Hier steht die Erziehungskompetenz nicht in Frage. Die Eltern wissen, was ihr Kind braucht. Sie können es nur nicht immer allein umsetzen — weil der Körper nicht mitmacht. Die Assistenzkraft wickelt, badet, trägt, begleitet zum Kinderarzt. Aber die Eltern entscheiden. Sie sind die Regie.
Das ist kein Wortklauberei-Unterschied. Es ist ein Paradigmenwechsel. Der eine Ansatz fragt: Können diese Eltern das? Der andere sagt: Diese Eltern können das — sie brauchen nur Hände, die helfen. AssistenzPlus hat daraus ein Modell gemacht, das genau dieses Prinzip in die Praxis übersetzt.
Kernerkenntnis
Elternassistenz ersetzt nicht die Erziehung. Sie ermöglicht sie. Die Kompetenz liegt bei den Eltern — die Assistenz stellt nur sicher, dass körperliche Einschränkungen nicht zur Barriere werden.
Was Elternassistenz konkret umfasst
Die Bandbreite ist größer, als die meisten vermuten. Es geht nicht nur um die ersten Monate nach der Geburt. Es geht um den gesamten Alltag mit Kindern — vom Säugling bis zum Schulkind.
Körperliche Versorgung: Wickeln, Baden, Anziehen, Füttern. Alles, was motorische Fähigkeiten erfordert, die behinderungsbedingt eingeschränkt sind.
Mobilität: Kita bringen und abholen, Spielplatzbesuche, Kinderarzttermine, Einkaufen mit Kind. Der Alltag, der für andere Eltern selbstverständlich ist.
Haushalt mit Kind: Kochen, Wäsche, Aufräumen — alles, was im Familienleben parallel zur Kinderbetreuung läuft.
Schulbegleitung: Hausaufgaben unterstützen, Schulfeste besuchen, Elternabende wahrnehmen. Teilhabe am Schulleben des Kindes.
Ferienbetreuung: Wenn die Kita zu hat und zwölf Stunden am Tag gefüllt werden wollen. Ausflüge, Spielen, einfach da sein.
Das Besondere: Elternassistenz kann bereits vor der Geburt beantragt werden. AssistenzPlus berät werdende Eltern schon während der Schwangerschaft, damit ab dem ersten Tag nach der Entbindung Unterstützung da ist. Kein Vakuum, keine Wartezeit, kein bürokratischer Leerlauf in den Wochen, in denen er am wenigsten tragbar wäre.
Wer hat Anspruch auf Elternassistenz?
Die Rechtsgrundlage ist das Bundesteilhabegesetz im SGB IX. Der Anspruch richtet sich an Eltern mit:
Körperlicher Behinderung — Querschnittlähmung, Muskeldystrophie, Amputationen, chronische Erkrankungen mit körperlichen Einschränkungen, Rheuma, Multiple Sklerose.
Sinnesbehinderung — Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit.
Mehrfachbehinderung — Kombinationen der oben genannten Einschränkungen.
Auch Alleinerziehende haben Anspruch. Und auch Familien, in denen nur ein Elternteil eine Behinderung hat. Entscheidend ist nicht der Grad der Behinderung, sondern der konkrete Bedarf bei der Kinderversorgung.
Was viele nicht wissen: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der andere Elternteil erwerbstätig ist. Auch wenn ein Partner arbeitet und der andere mit Behinderung tagsüber allein mit dem Kind ist, greift die Elternassistenz.
Finanzierung: Wer bezahlt das?
Elternassistenz wird über die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert. In NRW sind zwei Kostenträger zuständig: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für das Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für den westfälischen Landesteil.
Für die Eltern entstehen keine Kosten. Die Leistung ist einkommens- und vermögensunabhängig im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, und im Bereich der Eingliederungshilfe gelten großzügige Freibeträge.
Es gibt zwei Wege der Finanzierung:
Sachleistung: Der Kostenträger bewilligt die Assistenz, ein Dienstleister stellt die Assistenzkräfte. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Dienstleister und Kostenträger.
Persönliches Budget nach § 29 SGB IX: Du erhältst einen Geldbetrag und organisierst die Assistenz selbst — oder beauftragst einen Dienstleister deiner Wahl. Mehr Selbstbestimmung, gleiche Finanzierung.
AssistenzPlus rechnet in beiden Modellen direkt mit dem Kostenträger ab. Kein Formular, keine Rechnung, kein Vorschuss. Du bekommst Unterstützung — den Rest erledigen die, die sich damit auskennen.
Was viele nicht wissen: Die Angst, die niemand ausspricht
Der häufigste Grund, warum Eltern mit Behinderung keine Elternassistenz beantragen, ist nicht Unwissenheit. Es ist Angst. Die Angst, als unfähig zu gelten. Die Angst, dass das Jugendamt aufmerksam wird. Die Angst, dass jemand sagt: Wenn du Hilfe brauchst, dein Kind zu wickeln, solltest du vielleicht gar kein Kind haben.
Diese Angst ist real. Sie hat Geschichte. Jahrzehnte lang war die Vorstellung verbreitet, dass Behinderung und Elternschaft sich gegenseitig ausschließen. Kinder wurden Eltern mit Behinderung weggenommen — nicht wegen Vernachlässigung, sondern wegen der Annahme, dass eine Behinderung automatisch eine Gefährdung darstellt.
Das Bundesteilhabegesetz sagt das Gegenteil. Elternassistenz zu beantragen ist kein Eingeständnis von Schwäche. Es ist ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein. Es sagt: Ich weiß, was mein Kind braucht. Und ich sorge dafür, dass es das bekommt — mit allen Mitteln, die mir zustehen.
Der blinde Fleck
Elternassistenz zu beantragen bedeutet nicht, als Elternteil zu versagen. Es bedeutet, ein System zu nutzen, das genau dafür geschaffen wurde: Dass Behinderung kein Hindernis für gute Elternschaft ist.
Elternassistenz in NRW — kostenlos und ohne Wartezeit
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Was genau ist Elternassistenz?
Wer hat Anspruch auf Elternassistenz in NRW?
Wer bezahlt die Elternassistenz?
Ab wann kann Elternassistenz beantragt werden?
Was ist der Unterschied zwischen Elternassistenz und Familienhilfe?
Quellen & weiterführende Links
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), insbesondere §§ 29, 78, 113 — Eingliederungshilfe und Teilhabe
- Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) — Kinder- und Jugendhilfe, sozialpädagogische Familienhilfe (Abgrenzung)
- Landschaftsverband Rheinland (LVR): Eingliederungshilfe und Persönliches Budget. lvr.de
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): Leistungen zur sozialen Teilhabe. lwl.org
- AssistenzPlus: Elternassistenz für Eltern mit Behinderung in NRW. assistenzplus.de/elternassistenz
- AssistenzPlus: Ratgeber Persönliches Budget. assistenzplus.de/ratgeber/persoenliches-budget